Touristensteuer

Touristensteuer auf der Ile d'Yeu: Finanzquelle des Fremdenverkehrsvereins

Darstellung

Was ist "Touristensteuer"?

Die Touristensteuer – oder Kurtaxe -, die in Frankreich mit dem Gesetz vom 13. April 1910 eingeführt wurde, soll den Gemeinden dazu dienen, durch den Fremdenverkehr in bestimmten Perioden des Jahres aufkommende zusätzliche Kosten und zusätzlichen Ressourcenbedarf  zu decken.

Die Gemeinde Ile d'Yeu hat die zwingende Zahlung dieser Steuer durch saisonale Mieter 1984 eingeführt, und im Departement Vendée kommt eine zusätzliche Steuer hinzu, deren Produkt für die touristische Werbung auf Departementsebene  bestimmt ist.

Der kommunale Anteil der Steuer geht vollumfänglich an den Fremdenverkehrsverein und wird ausschließlich den mit dem Tourismus und der touristischen Werbung verbundenen Ausgaben zugeteilt. Darunter fallen die Finanzierung und die Einrichtung der Wanderwege im Jahr 2014, die jährliche Teilnahme an mindestens zwei Tourismusmessen und die jährlichen kulinarischen Empfänge.

Rechtliche Grundlage

Artikel L2333-33 und folgende des Gesetzes über Gebietskörperschaften.

Dabei hat ein Eigentümer, sobald er ein möbliertes Mietobjekt oder ein Gästezimmer saisonal vermietet, die gesetzliche Pflicht, vorher bei der Stadtverwaltung eine Meldung einzureichen (hier nachstehend herunterladen).

Sodann, am Ende eines jeden bezahlten Aufenthalts und ohne Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer, hat der Eigentümer oder der Dienst für Zwischenzahlung die Pflicht, die Kurtaxe von den Mietern einzutreiben und die Summe dem Fremdenverkehrsverein zukommen zu lassen, entweder durch Online-Überweisung oder in bar, unter Benutzung des Registers des Beherbergers (hier nachstehend herunterladen).

LEITFADEN FÜR TOURISTENSTEUER 2019

GUIDE DE LA TAXE DE SÉJOUR 2020

Bitte informieren Sie sich im untenstehenden Leitfaden für die Touristensteuer über alle Neuheiten im Jahr 2020 und über den Betrag der Steuer je nach Kategorie der Unterkunft.

Zusammenfassung:
Die Kurtaxe wird je nach Anzahl der Übernachtungen und der Personen vom saisonalen Mieter an den Beherberger gezahlt; sie variiert je nach Kategorie der Unterkunft.
Die Kurtaxe wird vom Eigentümer oder dem Dienst für Zwischenzahlung zur Zeit der Bezahlung der Übernachtung(en) zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eingenommen.
Die Kurtaxe wird  vom Beherberger mit Hilfe des Formulars "Register des Beherbergers" gemeldet (online oder in schriftlicher Form).
Die Kurtaxe wird nachc den definierten Daten an den Fremdenverkehrsverein überwiesen. 

 Sie können den Online-Berechnungssimulator  benutzen, um die Summe zu kalkulieren und anzumelden:  https://taxe.3douest.com/iledyeu.php 

Wie funktioniert das Online-Anmeldeverfahren für die Touristensteuer?

Informieren Sie sich in diesem Flyer über die Etappen des Online-Anmeldeverfahrens für Tourismussteuer

Kontakt

Séverine Frioux -Telefonnummer  02 51 58 31 15

Montags bis Freitags von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr

taxedesejour@ile-yeu.fr

 

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